Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Segel Abenteuer | Spannende Segeltörn Weltweit
  1. Allgemeines
    Viele unserer Gäste sind noch nie auf einer Yacht gewesen. Wir als Skipper sind darauf vorbereitet und bringen gerne das entsprechende Segel Know-how näher.

    Das Platzangebot auf einer Yacht ist zwar beschränkt, aber dennoch komfortabel.
    Gerne bezeichnen wir Segelferien als Luxus-Camping der speziellen Art. So gehören beispielsweise Kühlschrank, Backofen, Warmwasser-Duschen und Bettwäsche zum Standard an Bord. Geschlafen wird in Doppelkabinen, je nach Yacht mit Kojen (Betten) neben- oder übereinander. Der Salon wird nicht als Schlafraum genutzt und steht allen zur freien Verfügung.

    Die TeilnehmerInnen sind voll in das Geschehen an Bord eingebunden. Dazu zählen nebst dem Segeln und der Mitsprache bei der Route auch das Einkaufen, Kochen und Abwaschen.

    Die Natur kennt keinen Törnplan. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann immer etwas Unvorhergesehenes eintreten. Anpassungsfähigkeit ist daher gefragt, Teamwork und Toleranz gegenüber den anderen Mitseglern ist das Rezept für geniale Ferien.

  2. An- und Abreise / Transfer zur Marina
    Die An- und Abreise ist Sache der Teilnehmer und nicht im Charterpreis enthalten. Im Mittelmeer-Raum ist der übliche Anreise und Abreisetag der Samstag. Je nach Situation kann bereits am Anreisetag ausgelaufen werden, üblich ist jedoch der Folgetag. Der Freitag vor der Abreise wird im Normalfall im Hafen verbracht (Abgabe/Check-Out der Yacht). Auf den Samstag kann auf dem Schiff übernachtet werden, normalerweise muss das Schiff um 09:00 verlassen werden.

    Die Marinas liegen in der Regel in unmittelbarer Nähe von international gut erschlossen Flughäfen. Vor Törnbeginn informieren wir die Teilnehmer mit Angaben zum genauen Ort und der Uhrzeit für das Boarding. Treffpunkt ist immer der Yachthafen wo die Yacht liegt. Am Anreisetag wird durch den Skipper eine entsprechende Sicherheitseinweisung erfolgen mit zusätzlichen Tipps & Tricks zum Leben auf einem Segelboot. Eine pünktliche Anreise ist daher wünschenswert.

  3. Bordkasse
    Zu Beginn des Törns wird eine Bordkasse eingerichtet, in die alle Teilnehmer gleich viel einzahlen. Aus dieser Kasse werden die Betriebskosten der Yacht (Liegegebühren in Häfen/Buchten, Diesel, Wasser) und die Verpflegung bezahlt. Im Normalfall wird die Bordkasse jeweils von den Teilnehmern selbst geführt.
    Der Kassen-Chef, der die Ausgaben überwacht und die Bordkasse verwaltet, wird zu Beginn der Reise ausgewählt. Weil sich die Kosten an Bord nach den Vorlieben der Crew richten (z.B. was und wie viel man isst, ob man vor Anker geht oder die Nächte lieber in einem Hafen verbringt etc.), lassen sich die tatsächlichen Ausgaben nie exakt vorhersagen. Meistens bleibt jedoch genug Geld für ein Abschlussessen am Ende des Törns, oder man teilt das Restguthaben wieder auf die Teilnehmer auf. In seltenen Fällen kann es passieren, dass am Ende des Törns die Bordkasse im Minus ist und von der Crew ausgeglichen werden muss. Traditionsgemäss wird der Skipper aus der Bordkasse mitverpflegt, d.h. er zahlt nicht in die Bordkasse ein.

    Die durchschnittlichen Kosten liegen etwa bei CHF 250.- pro Woche und Person. Der Bordkassen-Anteil wird vor Ort „akonto“ in lokaler Währung geleistet.

  1. Zahlungsmodalitäten und Stornierungsbedingungen
    Die Teilnahme an einem Segeltörn ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Törnpreises möglich. Bei einer verbindlichen Buchung eines Törns sind 100% des Rechnungsbetrages innert 10 Tagen fällig. Der Törnpreis beinhaltet einen Kojenplatz auf dem Boot, üblicherweise in einer Doppelkabine. Sofern möglich wird diesbezüglich entsprechend Rücksicht auf das Teilnehmerfeld genommen, was jedoch nicht in allen Fällen möglich ist.

    Tritt ein Teilnehmer von dem Törn zurück, so muss dem Veranstalter sofort Mitteilung gemacht werden. Dem Teilnehmer ist es freigestellt, eine/n Ersatzteilnehmer zu finden, und die geleistete Zahlung ist unter diesen Teilnehmern selbst zu regeln. Der Veranstalter, hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass diese zur Teilnahme an dem Törn nicht geeignet ist.

    Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:

    Stornierung bis 90 Tage vor Abreise: 50 % der Törngebühr
    Stornierung bis 89 – 31 Tage vor Abreise: 75 % der Törngebühr
    Stornierung ab 30 Tage vor Abreise: 100 % der Törngebühr

    Bankverbindung:
    Die Bankverbindung des jeweiligen Skippers wird nach der Anmeldung bekannt gegeben.

  1. Haftung
    Jeder Teilnehmer ist für seine eigenen Sachen selbst verantwortlich, und natürlich ist es selbstverständlich, dass man zum Boot und Ausrüstung ebenfalls Sorge trägt. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher dann zu ersetzen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn diese durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von Hoher Hand wie Beschlagnahme etc. hervorgerufen wird. Aber in all den vergangenen Segeljahren ist dies noch nie zum Thema geworden.

  2. Verschiedenes
    Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt (ID, Pass, Visa falls erforderlich u.ä.) mitzuführen. Der Teilnehmer sendet eine gültige Pass/ID Kopie an den Skipper bis spätestens 2 Monate vor Törnbeginn.

    SegelAbenteuer.ch ist gegen Schäden versichert. Der Selbstbehalt von max. CHF 500 sowie die Wiederbeschaffung von verlorenen Gegenständen wird solidarisch von der Bordkasse bezahlt.

    Mit der Teilnahme am Törn erteilt man SegelAbenteuer.ch das Recht auf sämtliches Bildmaterial. SegelAbenteuer.ch ist auf den Sozialen Medien aktiv und verbreitet Bilder/Videos von Törns und Teilnehmer. Der Teilnehmer darf dieses elektronischen Material ebenfalls verwenden.

    Die Teilnehmer sind verpflichtet, über bestehende und mögliche Krankheiten und Gebrechen, rechtzeitig vor dem Törn den Skipper zu informieren.

    Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.

    Salvatorische Klausel
    Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.

AGB Stand: 16.04.2024

AGB | Segel Abenteuer | Spannende Segeltörn Weltweit